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Hier einige der wichtigsten Verkehrsregeln in Spanien:
Alle Angaben sind ohne Gewähr! Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit können wir nicht übernehmen. Stand 2010

A
uf Grund der aktuell
sehr hohen Benzinpreise und der Sorge um Lieferengpässe der Förderländer wurde das
Tempolimit auf Autobahnen in Spanien am 7.
März 2011
vorübergehend gesenkt. Die Höchstgeschwindigkeit wurde
von
120 auf 110 Stundenkilometer gesenkt. In der Nacht vom 6.
auf den 7. März 2011 wurden
im gesamten Land die bestehenden
Verkehrsschilder entsprechend überklebt.
Die Spanische Regierung erhofft sich dadurch laut stellvertretendem
Ministerpräsidenten Alfredo Perez eine
Einsparung des Kraftstoff-Verbrauchs um 7%.
die Beschränkung wurde wieder aufgehoben, ab 01.Juli 2011 gilt wieder 120 km/h auf Autobahnen
| Tempolimits / Geschwindigkeitsbegrenzungen / Höchstgeschwindigkeit | ||||
| Ortschaften | Landstraße | Schnellstraße* | Autobahn | |
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Pkw / Motorräder : |
50 km/h | 90 km/h | 100 km/h | 120 km/h |
| Wohnmobile / Gespanne mit Anhänger bis 7,5 t | 50 km/h | 70 km/h | 80 km/h | 90 km/h |
| Wohnmobile / Gespanne mit Anhänger über 7,5 t | 50 km/h | 70 km/h | 80 km/h | 90 km/h |
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* und auf Straßen mit mehr als einer Fahrspur in jeder Richtung |
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| Radarwarner: |
Hier finden Sie die Standorte der fest installierten Radargeräte auf allen Autobahnen und
Bundesstrassen Spaniens sortiert nach |
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Wenn die vorgesehene Mindestgeschwindigkeit (beispielsweise 60 km/h auf Autobahnen) nicht eingehalten werden kann muss der Warnblinker eingeschaltet werden. |
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| Autobahngebühren: A7 / AP7 |
Informationen zu den Gebühren für die jeweiligen Streckenabschnitte finden Sie direkt bei dem Betreiber ( unter Tarifas ):
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| Alkohol: |
Die Promillegrenze liegt bei 0,5 . - Für Fahranfänger bei 0,3 Promille (Führerschein unter 2 Jahre) |
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| Was muss im Fahrzeug mitgeführt werden? |
Es muss in Spanien immer eine reflektierende Warnweste mitgeführt werden. Diese kann man fast überall kaufen ( 4 - 10 Euro). Beim Verlassen des Fahrzeuges (Panne / Unfall ) außerhalb geschlossener Ortschaften muss die Weste getragen werden. - Das mitführen von Ersatzbirnen ist Pflicht! (handelsübliche Ersatzglühbirnenbox) - Es sind 2 Warndreiecke vorgeschrieben, um bei Pannen auch den Gegenverkehr zu warnen. Selbstverständlich: Führerschein, Kfz-Schein, grüne Versicherungskarte, Verbandskasten. |
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| Mautgebühren: |
Auf einigen Autobahnen sind Mautgebühren zu entrichten. Diese sind in der Regel mit einem "P" gekennzeichnet z.B. AP 7. In großen Ballungszentren wie Barcelona kann es vorkommen, dass Sie alle paar Kilometer einige Cents bezahlen müssen, da die gebühren für die Teilstücke von verschiedenen privaten Besitzern erhoben werden. |
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| Telefonieren: |
...ist im Auto wie in Deutschland nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt, Head-Sets und Ähnliches ist nicht erlaubt. Strafen: 92 bis 302 Euro. |
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Kinder: |
Kinder unter 10 Jahren dürfen nur auf dem Rücksitz mitgenommen werden. Fahrzeuginsassen, die älter als drei Jahre, jedoch nicht größer als 1,50 m sind, müssen eine ihrer Statur angepasste Rückhaltevorrichtung verwenden oder, falls diese fehlt, Sicherheitsgurte benutzen. |
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Bußgelder: |
Bußgelder sind zum Teil erschrecken hoch ( besonders bei Alkohol ). Nehmen Sie die Gerüchte, dass in Spanien alles locker gesehen wird nicht zu ernst. Wenn Ihnen ein Bußgeld erteilt wird gilt in den meisten Fällen: 30% Rabatt bei Sofortzahlung. ( evtl. nachfragen ) |
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Tanken:
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während des Auftankens muss das
Radio, die Scheinwerfer und das Handy ausgeschaltet sein. |
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Oft wird das Benzin mit 95 Oktan auch Eurosuper genannt. Mit dem billigeren Bleifreibenzin hat man in Spanien auf jeden Fall die selbe Oktanzahl wie mit dem Superbleifrei in Deutschland ( 95 ). Am besten ist es einfach immer nach den Oktanzahlen 95 zu schauen. An manchen Tankstellen muss erst bezahlt werden bevor die Zapfsäule frei geschaltet wird
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Parken: |
unbedingt auf gelbe Linien achten! Oft ist nur der Bordstein gelb gestrichen oder es befindet sich eine gelbe zick-zack Linie auf der Straße. Beides bedeuten -Parkverbot-. Hier wird meistens sofort abgeschleppt. |
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Abschleppen: |
ist durch durch Privatfahrzeuge grundsätzlich verboten. |
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Ladung: |
Hinten überstehende Pkw-Ladungen müssen mit einer rot-weiß schraffierten Warntafel (50 mal 50 cm) gekennzeichnet sein. Grundsätzlich darf die Ladung höchstens um zehn Prozent ihrer Länge nach hinten hinausragen. |
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Kurioses: |
In manchen Ortschaften mit verwinkeltem Ortskern gilt immer noch die Regel, dass in den Einbahnstrassen an Kalendertagen mit geraden Zahlen auf der Straßenseite mit der geraden Hausnummer geparkt werden darf und an ungeraden Tagen auf der Seite mit ungeraden Nummern. |
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Notruf: (auch vom Handy) |
Allgemeiner
Notruf: 112 |
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Alle Angaben sind ohne Gewähr! Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit können wir nicht übernehmen. Stand 2010
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